Kategorie: Pressemitteilungen

  • Krefelder Elternbeiträge in der Kritik – 18.03.2026

    Krefelder Elternbeiträge in der Kritik

    Am 29. April soll der Rat final über die Elternbeiträge für Kitas und OGS-Plätze beschließen, die dann ab ersten August diesen Jahres gelten sollen.

    Vorberatend befasste sich damit am Dienstag der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Schule und Weiterbildung.

    Kritik gab es von der Ratsgruppe LUKS. Vertreter Jörg Timmermanns fasst diese so zusammen: “In Krefeld zahlen Eltern mit niedrigem und mittlerem Einkommen für Kita- und OGS-Beiträge teils einen höheren prozentualen Beitragssatz als Spitzenverdiener-Eltern. In den oberen Einkommensklassen steigen die absoluten Beiträge nicht einmal. Das ist nicht sozial gerecht!”

    In der Vorlage gab es keine Verbesserung für diesen Vorschlag – die Ratsgruppe LUKS hatte ihrerseits mit einem Antrag gefordert, dass die Verwaltung eine neue Vorlage mit unter anderem höheren Freibeträgen und progressiverer Steigerung der Beiträge erarbeitet und vorlegt.

    Für diesen Vorstoß zeigte sich das Gremium jedoch nicht beschlussbereit. Jörg Timmermanns erzählt: „Dezernent und Stadtdirektor Markus Schön meinte während der Sitzung, dass zu einem anderen Zeitpunkt über den Schlüssel beraten werden solle. Das ist für uns nicht nachvollziehbar, denn so würden die unfairen Beitragssätze ab August gelten – es besteht genügend Zeit zur Nachbesserung und so würde ein Gremium in der vorberatenden Rolle auch ernst genommen werden. Es scheint, als würden der Politik Steine in den Weg gelegt werden, wenn bei solch einer Vorberatung nicht einhellige Zustimmung herrscht.“

    Die Ratsgruppe hat nun angekündigt, die Zahlen der jeweiligen Beitragszahlenden zu erfragen und basierend darauf kostenneutrale Vorschläge für eine neue Beitragstabelle einzureichen.

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  • Erste Politische Anträge mit Progressiver Mehrheit in Bezirksvertretung Mitte – 16.03.2026

    Erste Politische Anträge mit Progressiver Mehrheit in Bezirksvertretung Mitte

    Dass in der Krefelder Kommunalpolitik durchaus unterschiedliche Mehrheiten in den unterschiedlichen Gremien zustande kommen können, zeigte die letzte Sitzung der Bezirksvertretung Mitte mit ihren ersten Beschlüssen für progressive politische Anträge seit der Kommunalwahl.

    Dort hat sich kurz nach der Kommunalwahl anders als in allen anderen Krefelder Gremien eine progressive Kooperation aus SPD, Grünen, Linken und DerPARTEI zusammen gefunden. Die Ratsgruppe LUKS ist dort nicht stimmberechtigt vertreten, weil sie zur Kommunalwahl in den Bezirksvertretungen nicht kandidiert hat. Dennoch sind beide Ratsmitglieder Marcus Lamprecht und Björna Althoff wie auch andere Ratsmitglieder wohnortbedingt beratende Mitglieder mit Antrags-, Anfrage- und Rederecht.

    Von diesen Beratungsrechten hat die Ratsgruppe in der letzten Sitzung intensiv Gebrauch gemacht und mehrere Anträge sowie eine Anfrage gestellt. Vom Ausgang zeigen sich die beiden Ratsleute nun positiv überrascht und erfreut. Marcus Lamprecht erklärt: „Wie im Wahlkampf versprochen, haben wir beantragt, die Parkplätze in der Carl-Wilhelm-Straße aufzuheben und die Straße autofrei umzugestalten. Umliegend sind kaum Wohnungen, es existieren gleich mehrere Parkhäuser im Umfeld, die Komplettsperrung im letzten Jahr hat keinerlei Probleme gezeigt und gleichzeitig ist es eine Straße, die wichtige Kulturpunkte in Krefeld miteinander verbindet. Da muss man schon die Frage stellen: Wenn nicht dort, wo dann? Wir freuen uns sehr, dass dieser Antrag mehrheitlich von der progressiven Kooperation mit einem guten Ergänzungsantrag angenommen wurde“.

    Auch ein zweiter Antrag der Ratsgruppe wurde von SPD, Grünen, Linken und DerPARTEI angenommen: „Ich habe bereits im letzten Jahr eine erfreulich Mehrheit für die Prüfung einer Regenbogenmarkierung im Stadtbezirk Mitte erreichen können. Leider hat sich die Stadtverwaltung sehr lange Zeit mit einer Vorlage gelassen, die dann auch noch unzureichend war. Wir haben deswegen einen recht bunten Antrag zur Nachschärfung gestellt, durch welchen die Stadt erneut aufgefordert wird, Vorschläge für eine Regenbogenbodenmarkierung vorzulegen. Außerdem sollen dadurch auch ehrenamtliche Regenbogen-Graffiti-Kunst vereinfacht werden“, erläutert Ratsfrau Björna Althoff.

    Auch zum leidigen Thema „Schlaglöcher“ hatte LUKS einen Antrag eingebracht, der die Ursachenbehebung zum Ziel hat und einen Test für einzelne Straßen vorsieht: Die Asphaltdecke solle abgenommen und die darunter liegenden Kopfsteinpflaster abgeschliffen werden, bestenfalls mit staatlicher Förderung für Entsiegelungsmaßnahmen. Hierfür gab es breite inhaltliche politische Unterstützung – wegen minimaler Änderungswünsche werde jedoch nun im Nachgang noch an einem gemeinsamen, geänderten Antragstext gearbeitet.

    Ein weiterer Antrag der LUKS-Ratsleute, der mehr Datenschutz für Bürger*innen in Bürgerfragestunden bezweckt, hatte sich bereits vor der Sitzung erübrigt, weil die Verwaltung der Auffassung gefolgt war und dies unmittelbar und eigenständig schon ohne Beschluss umsetzte.

    Das Glück über die mehrheitliche politische Unterstützung sei bei Lamprecht und Althoff nur leicht getrübt worden durch den Umgang der Verwaltung mit ihrer Frage zum Anne-Frank-Platz. Hier setze die Verwaltung seit vier Jahren nicht nur einen einstimmigen Mehrheitsbeschluss für eine Vorlage zur Veränderung der verkehrlichen Situation sowie Information über Anne Frank nicht um, sondern „boykottiere“ auch sämtliche Sachstandsanfragen hierzu.

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  • Ratsgruppe LUKS beantragt Klimahaushalt für die Stadt – 03.02.2026

    Ratsgruppe LUKS beantragt Klimahaushalt für die Stadt

    Der erste Monat des Jahres 2026 ist schon fast vorbei – einen Haushalt für das Jahr 2026 hat die Stadt Krefeld noch nicht. Die Krefelder GroKo hat angekündigt, gemeinsam einen Haushalt verabschieden zu wollen, hierfür jedoch eine Haushaltssicherung zu beantragen, die ohnehin verpflichtend auf Krefeld zukommt.

    Die Ratsgruppe LUKS beantragt deswegen im Finanzausschuss am fünften Februar einen „Klimahaushalt“.

    Ratsfrau und Klimaaktivistin Björna Althoff erläutert: „Die Klimakrise eskaliert, die Wahrscheinlichkeit für das Überschreiten von Kipppunkten im Klimasystem nimmt immer weiter zu. Die Finanzierung von dringend notwendiger Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen wird jedoch gerne als Nice-To-Have gesehen und fällt schnell hinten rüber, insbesondere bei einem engen Finanzrahmen in der Haushaltssicherung. Das können wir uns im Jahr 2026 einfach nicht mehr leisten. Viele Klimaschutzmaßnahmen wie Erneuerbare Energie oder Sanierungen rentieren sich außerdem“

    Ihr Ratskollege Marcus Lamprecht ergänzt: „Der Staatsgerichtshof Bremen klargestellt im Rahmen einer Beurteilung des Haushalts des Stadtstaates Bremen. Der Klimawandel habe sich zu einer Klimakrise zugespitzt und rechtfertige eine Notsituation, in welcher Kredite auch über die Schuldenbremse hinweg zur Krisenfinanzierung aufgenommen werden dürfen. Das ist ein extrem wichtiges Urteil, denn die deutschen Kommunen stecken in einer tiefen Finanzkrise mit einem Rekorddefizit. Dies trifft auch auf Krefeld zu. Dennoch brauchen wir dringend die Finanzierung von Klimaschutz vor Ort. Wir stellen daher einen Antrag, der die Verwaltung auffordert, mit der Bezirksregierung zu klären, dass der Kreditrahmen der Haushaltssicherung für Klimaschutzmaßnahmen überschritten werden darf.“

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  • LUKS kritisiert Olympiakampagnenstart des Landes und der Stadt – 22.01.2026

    LUKS kritisiert Olympiakampagnenstart des Landes und der Stadt

    In der letzten Ratssitzung im Dezember hat der Rat der Stadt Krefeld beschlossen, in der Stadt einen Bürgerentscheid zur Olympiabewerbung der Metropole Rhein-Ruhr durchzuführen, so wie dies in allen potenziellen NRW-Olympiastädten ebenfalls stattfinden soll.
    Ratsherr Marcus Lamprecht der Ratsgruppe LUKS erklärt: „Wir gehen grundsätzlich erst einmal offen an eine mögliche Olympiateilnahme. Es scheint zum Beispiel auch so zu sein, dass bei einer Bewerbung der Metropole Rhein-Ruhr mehr auf bestehende Sport-Infrastruktur zurückgegriffen werden kann als man es von anderen Olympiabewerbungen kennt. Wir haben einem Bürgerentscheid im Rat zugestimmt, weil hierdurch die Bürger*innen selbst entscheiden können. Schon im Rat haben wir allerdings wegen der sehr einseitigen Verwaltungsvorlage klar gemacht, dass es dafür eine sachliche statt einseitige Begleitung in der Öffentlichkeitsarbeit braucht.“

    Die Politik selbst sei nun vor wenigen Tagen aufgefordert worden, bis Ende Februar Stellungnahmen für den Bürgerentscheid zu schreiben. Zeitgleich ist online eine Kampagne zum Olympia-Bürgerentscheid gestartet. „Unsere Ratsgruppe sieht hier erhebliche Probleme. Zum einen werden uns bis jetzt gar keine Informationen zum Beispiel zu Kosten, Bauvorhaben oder Verkehrsinfrastrukturvorhaben zur Verfügung gestellt. Wie sollen wir auf so einer mangelnden Informationsbasis eine Empfehlung oder Nichtempfehlung aussprechen? Und gravierender noch: Wie sollen die Bürger*innen eine Entscheidung ohne Informationen fällen? Das käme einem Persilschein gleich.“, sagt Adrian Dobnik, sportpolitischer Sprecher der Ratsgruppe LUKS.

    Ratsherr Lamprecht ergänzt: „Zum anderen ist die Kampagne absolut einseitig gestartet, zum Beispiel mit Sharepics, die ein großes JA abbilden und die Bürger*innen für eine Fürstimme animieren sollen. Der Inhalt ist absolut werbend. Das ist nicht nur unsachlich und nicht ganzheitlich – es gefährdet sogar den Bürgerentscheid selbst. Ist die Öffentlichkeitsarbeit einer Stadt im Rahmen einer Abstimmung so werbend und wahlbeeinflussend statt nur informierend und aufrufend, könnte die Wahl durch unzulässige Wahlbeeinflussung als unzulässig erklärt werden. Dann wären viele Millionen Euro zur Durchführung des Bürgerentscheid zum Fenster rausgeworfen und der Bürgerentscheid eine reine Show-Veranstaltung.“

    Die Ratsgruppe appelliert an Stadt und Land, eine so werbende Kampagne zu stoppen, die juristischen Fallstricke durch solche Öffentlichkeitsarbeit zu prüfen und umfangreiche Informationen an Politik und Bürger*innen nachzuliefern.

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  • LUKS kritisiert „verantwortungslosen Kooperationsvertrag“ – 16.01.2026

    Ratsgruppe LUKS kritisiert „verantwortungslosen Kooperationsvertrag“ – 16.01.2026

    Die Vorlage des Kooperationsvertrages der Krefelder GroKo hat auf sich warten lassen. Auch die Ratsgruppe LUKS hat diesen analysiert und spart nicht mit Kritik:

    „Der Kooperationsvertrag enthält viele blumige Wörter, wie z.B. eine ‚sichere‘ Fortbewegung in Krefeld, ‚Nachhaltigkeit‘, ‚Wohnen für alle‘ etc.- aber verbindliche, konkrete Maßnahmen zu diesen Zielen fehlen entweder komplett oder sind sogar kontraproduktiv. Knapp zusammengefasst kann man sagen: Mehr Schein als Sein!“, resümiert Ratsherr Marcus Lamprecht.

    Ratskollegin und Klimaaktivistin Björna Althoff ergänzt: „Ich sitze fassungslos vor dem Abschnitt ‚Krefeld nachhaltig und klimafest‘. Die GroKo hat es tatsächlich geschafft, im Jahr 2026 während einer immer stärker eskalierenden Klimakrise keine einzige Klimaschutzmaßnahme in ihren Kooperationsvertrag zu schreiben. In dem kleinen Abschnitt tauchen statt Klimaschutzmaßnahmen nur zwei Anpassungsnahmen auf – eine davon der Hitzeaktionsplan, den die Gesundheitsministerkonferenz schon 2020 den Kommunen als ToDo aufgegeben hat, also eine absolute Selbstverständlichkeit. Von einer Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes ist keine Rede, das Wort ‚Klimaschutz‘ taucht nicht einmal auf und auch Antworten auf die Biodiversitätskrise fehlen gänzlich -die Baumschutzsatzung soll sogar zu Gunsten des Bauens abgeschwächt werden.“

    Marcus Lamprecht, planungspolitischer Sprecher von LUKS mit Schwerpunkt für die Verkehrswende stellt fest: „Zur Mobilitätswende scheint sich die GroKo nur auf Quartiersgaragen geeinigt zu haben – ein Versprechen, das seit Jahrzehnten durch die Krefelder Kommunalpolitik geistert und als Alibi genutzt wird, um die Neugestaltung und faire Verteilung öffentlichen Raums in die Zukunft zu schieben. Man wartet dann erstmal weiter auf die Umsetzung von Quartiersgaragen. Ein klares Bekenntnis für eine bessere und sichere Radinfrastruktur fehlt vollkommen – und das, obwohl Krefeld letzter beim Fahrradklimatest war und der Bedarf extrem hoch ist.“

    Dass solche dringenden Bedarfe wie die Radinfrastruktur im Kooperationsvertrag ignoriert werden, ist laut Ratsgruppe LUKS ein sich durch das GroKo-Papier hindurchziehendes Fehlverständnis von Kommunalpolitik: „Die GroKo möchte einzelne Bauvorhaben umsetzen, die für die Lebenswirklichkeit hunderttausender Krefelder*innen absolut keine Relevanz haben, aber weitere Löcher im Haushalt verursachen. Gleichzeitig fehlt es an sozialen und ökologischen Antworten auf die Krisen unserer Zeit. Hinsichtlich bezahlbaren Wohnens hat die GroKo mit Abschaffung der Wohnraumschutzsatzung sogar schon gezeigt, gegen die Interessen zahlreicher Mieter*innen unserer Stadt zu handeln. Wenn dieses Papier das Programm einer durchregierenden GroKo für die nächsten 5 Jahre sein soll, entspricht es der schriftlichen Dokumentation bewusster Verantwortungslosigkeit von Entscheidungsträger*innen auf kommunaler Ebene“, so Althoff und Lamprecht abschließend in ihrer Erklärung.

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  • Systematische Gefährdung von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen – 22.12.25

    Systematische Gefährdung von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen ist kein statistischer Ausreißer - LUKS kritisiert Polizeidarstellung

    Das Jahr 2025 geht zu Ende und mit ihm eine traurige Bilanz des Krefelder Verkehrs: 10 nicht-motorisierte Verkehrstote (Fußgänger oder Radfahrer) gab es in diesem Jahr – so viele wie in den letzten 10 Jahren zusammen. Die Polizei Krefeld resümierte hierzu, dass die „vielen Toten […] ein statistischer Ausreißer“ seien.

    Irritiert zeigt sich hierüber die Ratsgruppe LUKS.

    Ratsherr und planungspolitischer Sprecher Marcus Lamprecht reagiert: „Von einem statistischen Ausreißer kann man erst dann sprechen, wenn sich dieser traurige Trend in den nächsten Jahren nicht fortsetzt. Solch ein Resümee ist zum jetzigen Zeitpunkt sachlich schlicht falsch. Die Verkehrstoten haben Ursachen und sind kein Ergebnis eines statistischen Zufalls.“

    Kern seiner Kritik ist jedoch die Einseitigkeit der polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit anlässlich der Toten. „Gebetsmühlenartig predigt die Polizei helle und reflektierende Kleidung für Radfahrer*innen. Das ist in diesem Kontext schon unpassend, weil sich die Unfälle überwiegend zu Tageslichtzeiten ereigneten. Komplett verkannt wird dabei, dass es weit effektivere Sicherheitsmaßnahmen gibt, für die sich die Polizei außerhalb ihrer Kontrollen einsetzen könnte. Bei immer mehr und größeren Autos braucht es eigentlich Forderungen der Polizei für eine Reduktion des motorisierten Verkehrs, strukturelle bauliche Verbesserungen für sicherere Wege, Verkehrsregulierung und zudem Schulungen und Öffentlichkeitsarbeit zu Fehlverhalten von KfZ-Fahrer*innen“.

    Stattdessen wirke das Polizeistatement für die Ratsgruppe LUKS wie ein Akzeptieren des Status Quo und Aufforderung an die schwächsten Verkehrsteilnehmer*innen, sich an die Gefahren anzupassen, statt Gefahren langfristig zu reduzieren.

    Auch an Kritik gegenüber der Verwaltung spart der planungpolitische Sprecher nicht: „Die Verkehrswende in Krefeld wird wissentlich liegen gelassen. Die Probleme sind seit Langem bekannt, Handlungen erfolgen nicht. Die Verwaltung hält einen Sicherheitsgipfel für die Innenstadt ab bei gefühlter, nicht belegbaren Unsicherheit, während die reale Unsicherheit im Straßenverkehr nicht zu einem Krisengipfel mit Aktionsplan und einem echten Verbesserungswillen führt.“

    In der Vergangenheit habe es sehr vereinzelt auch Positivbeispiele gegeben, wie z.B. die Anpassung der Verkehrsführung der Voltastraße nach einem tragischen Unfall an dieser Stelle. Solche Positivbeispiele, die Sicherheitsverbesserungen aller Verkehrsteilnehmer*innen in den Blick nehmen würden, seien für die Ratsgruppe sowohl bei Polizei als auch Verwaltung viel eher ein statistischer Ausreißer der letzten Jahrzehnte.

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  • Ratsgruppe LUKS kritisiert Krefelder Wasserpolitik – 17.12.25

    Ratsgruppe LUKS kritisiert Krefelder Wasserpolitik

    Innerhalb weniger Tage wurden in Krefeld zwei Kostenentscheidungen zum Wasserverbrauch entschieden, die die Ratsgruppe LUKS kritisiert.

    Im Rat am 11.12. stand auf der Tagesordnung unter anderem die Änderung der Abwassergebührensatzung. Mit einer Gebührenreduktion soll die Einleitung von Grundwasser in das Kanalnetz nicht mehr 1,52€ je Kubikmeter, sondern nur noch 0,55€ kosten.

    Ratsherr Marcus Lamprecht bewertet dies kritisch: „In Zeiten des Klimawandels und belasteter Gewässer müssen wir mit Grundwasser sparsamer umgehen und jeden Verbrauch überdenken – auch solchen beim Neubau. Mit einer so drastischen Kostenreduktion setzt die Kommune absolut falsche Anreize. Es ist für die Ratsgruppe LUKS nicht nachvollziehbar, dass wir hier die einzigen im Rat waren, die gegen diese rückwärtsgewandte Anpassung gestimmt haben. Auch aus haushalterischer Sicht ist es fragwürdig, auf solche Einnahmen zu verzichten, die gleichzeitig eine Lenkungswirkung hätten.“

    Während die Gebühren für die Einleitung von Grundwasser erniedrigt wurden, gaben die Stadtwerke kürzlich bekannt, die Trinkwassergebühren zu erhöhen. Hierzu äußert sich LUKS-Ratskollegin Björna Althoff: “Auch die Krefelder Haushalte müssen Wasser sparen. Es ist für uns allerdings bei all den steigenden Lebenshaltungskosten sozial nicht nachvollziehbar, dass ein kommunales Stadtwerk die Preise für das Grundbedürfnis Wasser erhöht – ohne sozial gerechte Staffelung, bei welcher z.B. Haushalten ein niedriger günstiger Grundbedarf zugestanden wird, während Vielverbraucher*innen progressiv zahlen. Intransparent sind zudem die Gründe für die Kostensteigerung beim Systempreis, welcher die Kosten des Betriebs und Wasserversorgungssystem abdeckt, aber insbesondere dem Mengenpreis: Die Stadtwerke selbst zahlen für die Entnahme des Grundwassers nur 5 Cent je Kubikmeter. Das ist im bundesweiten Vergleich denkbar niedrig und die Entnahmegebühr wurde seit 2015 in NRW nicht mehr erhöht, daher ergibt es auch keinen Sinn, den Mengenpreis zu erhöhen.“

    Für die Ratsgruppe LUKS sind diese Entscheidungen weitere Fehlentscheidungen in der Krefelder Wasserpolitik: Weiterhin fehle es an einer Modernisierung der Wasseraufbereitung der Kläranlagen in Form einer vierten Klärstufe welche für die Wasseraufbereitung hinsichtlich schwer abbaubarer Spurenstoffe wie Mikroplastik, Phosphor und PFAS notwendig ist. Auch mangelt es laut LUKS an der Erfassung und Transparenz bei Wasserentnahmen, Anpassung der Rohrleitungen an Verbrauchsreduktion sowie einem adäquaten Umgang mit PFAS-Schadstoff-Funden.

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  • Abschaffung der sogenannten Wohnraumschutzsatzung – 10.12.25

    Abschaffung der sogenannten Wohnraumschutzsatzung - Eine gute Nachricht für Mieter und Vermieter in Krefeld!

    Haus & Grund Krefeld und Niederrhein begrüßt das gemeinsame Vorhaben von CDU und SPD.

    Die sogenannte Wohnraumschutzsatzung wurde von der durch die Kommunalwahl im Jahr 2025 abgewählten Ratsmehrheit beschlossen und würde zum 01.01.2026 in Kraft treten. Nun wollen die Parteien der Mitte des Rates der Stadt Krefeld dem Willen der Wählerinnen und Wähler folgend die Satzung vor dem Inkrafttreten aufheben, wogegen einige kleine Par-teien unter anderem des linken Randes protestieren.

    Zweckentfremdung? Sicherlich kein relevantes Problem in Krefeld. Es mangelt schlicht an Wohnraum. Aber nicht, weil vorhandener Wohnraum massenhaft zweckentfremdet würde. Dafür braucht es also keine sogenannte Wohnraumschutzsatzung!

    Luxussanierungen? Eine vollständige energetische Sanierung einer Wohnung – wie es zur Erreichung der Ziele der ausgerufenen Wärmewände notwendig ist – könnte unter den Be-griff der Luxussanierung der Satzung fallen. Ebenso umfangreiche Maßnahmen zur Verbes-serung der Barrierefreiheit könnten unter diesen Begriff fallen. Zur Erreichung der Ziele der Wärmewende und für mehr Barrierefreiheit braucht es ebenso keine sogenannte Wohn-raumschutzsatzung! Ganz im Gegenteil braucht es dafür die Abschaffung der sogenannte Wohnraumschutzsatzung!

    Mangel an Wohnraum? Mehr Wohnraum kann nur durch private Investitionen und Neubau und Bestandssanierung entstehen. Potenzielle Investoren werden durch eine sogenannte Wohnraumschutzsatzung abgeschreckt. Um den Mangel an Wohnraum zu beseitigen, braucht es daher keine sogenannte Wohnraumschutzsatzung, sondern deren Abschaffung!

    Schutz von Mieterinteressen? Die Satzung sieht vor, dass Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sich ohne richterlichen Beschluss Zugang zu Wohnungen beschaffen kön-nen; auch und gerade zu vermieteten Wohnungen. Echter Mieterschutz besteht hier in der Abschaffung solcher verfassungswidrigen und übergriffigen Regelungen, sprich in der Abschaffung der sogenannten Wohnraumschutzsatzung.

    „Die sogenannte Wohnraumschutzsatzung atmet den Geist der sozialistischen Mottenkiste. Wer sich einen Wohnungsmarkt wünscht, wie in den „erfolgreichen“ Volkswirtschaften der DDR und Kuba mag eine solche Satzung beschließen. Wer real an der Schaffung von neu-em Wohnraum interessiert ist, sie es durch Sanierung oder sei es durch Neubau, der muss die Abschaffung der sogenannten Wohnraumschutzsatzung beschließen“, fordert der Ge-schäftsführer von Haus & Grund Krefeld und Niederrhein Rechtsanwalt Michael Heß.

    Auf der Tagesordnung der kommenden Ratssitzung steht zudem ein – mutmaßlich – rechts-widriger Beschlussantrag einer der Kleinparteien vom linken Rand des Spektrums. Danach soll der Stadtrat Vorgaben für einen – politisch gesteuerten – Mietspiegel beschließen.

    Haus & Grund Krefeld und Niederrhein und der Mieterverband Niederrhein geben seit über 40 Jahren gemeinsam und einvernehmlich den Mietspiegel für die Stadt Krefeld heraus, bei den beiden letzten Fortschreibungen unterstützt von der Stadt Krefeld.

    Wir als Verband mit mehr Mitgliedern als alle politischen Parteien zusammen werden uns sicherlich nicht einem politischen Diktat einer Kleinstpartei zum Mietspiegel beugen. Mit dem Grundsatz, dass der Mietspiegel sagen muss was ist und nicht was manche sich wünschen waren uns sind sich Haus & Grund und der Mieterverband seit über 40 Jahren einig“, so Heß.

    Wie ein Mietspiegel erstellt werden muss, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch in Verbindung mit der Mietspiegelverordnung. Ein kommunaler Beschluss kann niemals Bundesrecht än-dern. Daher dürfte der entsprechen Antrag rechtswidrig sein und sollte mangels Beschluss-kompetenz des Rates gar nicht erst zur Abstimmung gestellt werden.

    Der ferner geforderte qualifizierte Mietspiegel würde circa zwischen € 300.000,00 und € 500.000,00 Kosten verursachen und diese alle zwei Jahre aufs Neue. Zur Finanzierung schweigt sich der Antrag natürlich aus.

    Mieter, Vermieter, Mieterverband, Haus & Grund, Rechtsanwälte, Amts- und Landgericht Krefeld kommen mit dem Krefelder Mietspiegel seit über 40 Jahren gut zurecht“, so Heß. Niemand braucht nun eine politische Einflussnahme“.

    Haus & Grund Krefeld ist mit rund 5.500 Mitgliedern der mit Abstand größte Vertreter der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Krefeld. Bundesweit vertritt Haus und Grund über 900.000 private Immobilieneigentümer. Die privaten Immobilieneigentümer verfügen über 80,6 Pro-zent aller Wohnungen in Deutschland. Sie bieten 66 Prozent der Mietwohnungen und knapp 30 Pro-zent aller Sozialwohnungen an. Sie stehen zudem für 76 Prozent des Neubaus von Mehrfamilienhäusern.

    Pressekontakt:

    Geschäftsführer Rechtsanwalt Michael Heß
    Telefon: 02151/ 78488 – 0
    Mobil: 0175/ 600 42 36
    E-Mail: hess@hausundgrund-krefeld.de

     

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  • Ortsübliche Vergleichsmiete – 08.12.25

    Ortsübliche Vergleichsmiete 8.12.25

    Ratsgruppe LUKS stellt Antrag für bezahlbareres Wohnen in Krefeld

    In Deutschland steigen die Mieten dramatisch, laut Mietenreport des Mieterbundes befürchtet rund ein Drittel der Mieter*innen, die eigene Miete künftig nicht mehr zahlen zu können. Umzugswünsche könnten aufgrund zu hoher Miet- und Umzugskosten nicht realisiert werden.

    Obwohl einkommensschwache Haushalte und z.B. Alleinerziehende noch härter betroffen sind, ist die Mietbelastung längst in der Mitte der Bevölkerung angekommen: Auch Haushalte mit mittlerem Einkommen geraten zunehmend in extreme Überlastung und Zahlungsrückstände: Mehr als ein Drittel aller Mieter:innenhaushalte gibt über 30 Prozent des verfügbaren Einkommens für die Miete aus, rund 13 Prozent aller Mieter:innen sogar über 40 Prozent. Für die Ratsgruppe LUKS bedeutet das, dass die Kommune ihre kommunalpolitischen Handlungsmöglichkeiten zur Eindämmung der steigenden Mieten schneller und effizienter nutzen muss solange eine Mietpreisbremse auf Bundesebene fehlt.

    Zuletzt sei jedoch das Gegenteil durch die Stadt bewirkt worden: „Im Krefelder Mietspiegel wurde die ortsübliche Vergleichsmiete um 10% erhöht. Das ist extrem viel und hat starke Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt, denn in Städten, in denen die gesetzliche Mietpreisbremse gilt, ist die ortsübliche Vergleichsmiete die juristisch bindende Größe. Wenn nun die Stadt die Vergleichsmiete schon um 10% anhebt, dann können die Vermieter*innen nochmal weitere 10% erhöhen und in Krefeld sind dadurch Mieterhöhungen um 21% möglich. Auch die Werte für rechtswidrige Mietwucher werden damit zu Ungunsten der Mieter*innen verschoben“, fasst Ratsfrau Björna Althoff zusammen.

    Ihr Ratskollege Marcus Lamprecht ergänzt: „Die Stadt hat es in der Hand, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete bemessen wird und in Krefeld fließen einfach viel zu viele Neuvermietungen in die Berechnung ein – vor Plausibilitätsprüfung betrug der Anteil von Neuvermietungen 90%, obwohl es auf der Hand liegt, dass sich nicht 90% der Krefelder Wohnungen in Neuvermietung befinden. Diese Neuvermietungen haben aber höhere Mietpreise und erhöhen dann die Vergleichsmiete überproportional. Wir haben deswegen einen Antrag für den kommenden Rat gestellt, durch den die Stadt beauftragt wird, die Vergleichsmiete mit einem repräsentativen Anteil von Bestandsmieten neu zu berechnen.“

    Die beiden Ratsleute der Ratsgruppe LUKS zeigen sich optimistisch, dass auch die SPD dem Antrag zustimmen wird, da ihr OB-Kandidat sich auf der Podiumsdiskussion vor der Stichwahl aufgeschlossen gegenüber einer repräsentativeren Berechnungsmethode gezeigt hatte. Wenig hilfreich bewerten Ratsfrau Althoff und Ratsherr Lamprecht die zuletzt in der Presse gelobten zahlreichen Baugenehmigungen: „Schaut man sich z.B. die Krefelder Höfe an, ist das ein Luxus-Wohnnprojekt. Die Kaltmietpreise sollen 24€ pro Quadratmeter betragen – das verschlechtert die Vergleichsmiete weiter und ist keinesfalls dringend benötigter bezahlbarer, sozialer Wohnraum.

    Die Wohnstätte hat demgegenüber keinerlei Baugenehmigung für sozialen Wohnungsbau erhalten oder umgesetzt. Trotz aller Entwicklungen hat die GroKo die Wohnraumschutzsatzung auf die Tagesordnung des Rates gesetzt, wie der Presse zu entnehmen war, um sie nicht in Kraft treten zu lassen. Das wäre ein Schlag ins Gesicht für alle Krefelder*innen, die auf Mietwohnungen angewiesen sind. SPD und CDU haben sowohl zur Bundestagswahl als auch zur Kommunalwahl Versprechen für bezahlbares Wohnen gegeben -jetzt muss geliefert, statt zurückgerudert werden, denn die Mietenkrise ist da und braucht jetzt vor Ort Antworten.“

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